Grundschule
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei extremen Wetterverhältnissen wie Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser kann es in Niedersachsen zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten.
Zuständigkeit und Entscheidung
Die Entscheidung, ob Unterricht ganz oder teilweise nicht stattfindet, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. Diese Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.
Informationswege
Die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über folgende Kanäle:
- Öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten in Verbindung mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter: ►https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite unter der Rubrik „Schulausfall“)
- Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte und/ oder andere Benachrichtigungssysteme wie BIWAPP ► https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/buergerinfo-und-warn-app-biwapp-901002442-21000.html
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.
Herzliche Grüße
gez. Sabine Grimmelijkhuizen
Schulleiterin


